Kinderbetreuungsstipendien
Nachwuchswissenschaftlerinnen der LMU mit Kind(ern) stehen Stipendien zur Kinderbetreuung außerhalb der Regelbetreuungszeit zur Verfügung.
Nachwuchswissenschaftlerinnen der LMU mit Kind(ern) stehen Stipendien zur Kinderbetreuung außerhalb der Regelbetreuungszeit zur Verfügung.
Kinderbetreuungsstipendien sollen einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Familie leisten. Die Stipendien werden kompetitiv vergeben.
Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftlerinnen der LMU mit Kind(ern) (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres). Es ist dabei unerheblich, ob die Nachwuchswissenschaftlerin über eine Stelle oder ein Stipendium an die LMU angebunden ist.
Im Rahmen dieses Stipendiums sind Kosten für Kinderbertreuung, die außerhalb der Regelbetreuungszeit liegt, förderfähig. Dazu zählen unter anderem:
Die Betreuung muss von einer dritten Person gegen Entgelt erbracht werden. Sie darf nicht im Rahmen (unentgeltlicher) nachbarschaftlicher Hilfsleistungen erfolgen. Eine Bezahlung von Personen, die mit dem zu betreuenden Kind in einer verwandtschaftlichen Beziehung stehen, ist ausgeschlossen. Ein Stipendium kann nur gewährt werden, wenn eine Betreuung durch die eigene Familie nicht möglich ist.
Eine Nachwuchswissenschaftlerin kann höchstens zwei Stipendien im Jahr mit einer jeweiligen Gesamthöhe von maximal 300 € (budgetabhängig) beantragen.
Das Stipendium muss schriftlich bei der Universitätsfrauenbeauftragten beantragt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Über die Bewilligung entscheidet ein Auswahlgremium, dem die Universitätsfrauenbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen angehören.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt rückwirkend und nur gegen Vorlage des Zahlungsbelegs und der Rechnung der Betreuungsperson bzw. Einrichtung. Bei der Abrechnung von Fahrtkosten müssen die Fahrkarten für das Kind im Original eingereicht werden. Außerdem ist ein Nachweis über die Veranstaltungsteilnahme beizulegen.
Antragstellerinnen haben keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Für die Entscheidung über die Bewilligung sind insbesondere die Verfügbarkeit der Mittel und die Antragsbegründung ausschlaggebend. Für eine eventuelle Versteuerung des Stipendiums ist die Antragstellerin selbst verantwortlich.
Die Kinderbetreuungsstipendien wurden als vorbildhafte Maßnahme in den DFG-Instrumentenkasten (INKA) aufgenommen.